Ergo-Kids Ulrike Burk
Ergotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche
Infos für Arztpraxen und Patienten

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Ergotherapie darf sowohl von Fachärzten wie auch von Hausärzten und Allgemeinmedizinern verordnet werden.
  • Ergotherapie wird dann verordnet, wenn es krankheitsbedingt zu Einschränkungen in den Bereichen Selbstversorgung (Aktivitäten des täglichen Lebens), Produktivität (Beschäftigung, Kindergarten, Schule) und/oder Freizeit kommt
  • Die Rezepte bei gesetzlich Versicherten sind max. 4 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig (bei Privatversicherten gibt es keine Einschränkung)
  • Die Verordnungsmenge im Regelfall (gesetzlich Versicherte) richtet sich nach der entsprechenden Indikationsgruppe. Indikationsgruppen sowie Zuordnungen bestimmter Diagnosen zu einer ergotherapeutischen Maßnahme finden Sie unter folgendem Link:
    "Heilmittelkatalog / Ergotherapie". Nach Ausschöpfung des Regelfalls sehen die gesetzlichen Krankenkassen eine Therapiepause von 12 Wochen vor, bevor wieder mit einer erneuten Erstverordnung ein neuer Regelfall (aufgrund derselben Diagnose) begonnen werden darf.
  • Die zu verschreibende ergotherapeutische Maßnahme richtet sich nach dem Indikationsschlüssel / der Diagnose sowie der Zielstellung.
  • Bitte füllen Sie das Rezept so vollständig wie möglich aus, um den Verwaltungsaufwand für nachrägliche Änderungen zu vermeiden. Zur Vollständigkeit zählt insbesondere die Eintragung des Indikationsschlüssels, der Diagnose MIT Leitsymptomatik sowie die Frequenz der Behandlung. Hinweise zum Ausfüllen des Verordnungsformulars finden Sie unter folgendem Link:
    "Heilmittelkatalog / Verordnungsvordruck
    ".
  • Eine vollständig und korrekt ausgefüllte Verordnung (in diesem Fall für die Maßnahmen "Motorisch-funktionelle Behandlung" in Kombination mit "Thermische Anwendung") könnte beispielsweise so aussehen: "Heilmittelkatalog / Beispielverordnung".
 
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